Nach Antrag der Linken: Landrat veröffentlicht Dienstaufwandsentschädigung
Wie werden Entscheidungen des Kreistags sichtbar und nachvollziehbar? Unsere Kreisrät:innen haben in der Sitzung am 17.07.2026 zwei Anträge eingebracht, um mehr Transparenz in der Arbeit des Landkreises zu schaffen. Dabei ging es um eine bessere Veröffentlichung von Beschlüssen und um die Offenlegung der zusätzlichen Dienstaufwandsentschädigung.
Unsere Kreisrät:innen brachten in die Sitzung des Kreistags Weilheim-Schongau am 17.07.2026 zwei Anträge zum Thema Transparenz ein. Darin machten sie Vorschläge, wie Beschlüsse besser an die Menschen im Landkreis kommuniziert werden sollen. Der Antrag sah vor, die gefassten Beschlüsse in das Amtsblatt mit aufzunehmen und die in der letzten Legislatur übliche Tischvorlage zur Bekanntmachung nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse auch an anwesende Bürger:innen auszuhändigen. Im zweiten Antrag forderten unsere Kreisrät:innen konkret, die bereits beschlossene Dienstaufwandsentschädigung, die der Landrat zusätzlich zu seinem Gehalt bekommt, zu veröffentlichen. „Die Menschen im Landkreis wollen Transparenz.“ erklärt Lucia Eberl „Um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu erhalten, ist ein transparentes Vorgehen notwendig. Ein erster konkreter Schritt ist, die Menschen möglichst klar und offen zu informieren.“
In der Diskussion der Anträge veröffentlichte der Landrat seine Dienstaufwandsentschädigung kurzer Hand direkt selbst. Zu seinem gesetzlich festgelegten Gehalt von 11.092,82€ beschloss der Kreistag in nicht-öffentlicher Sitzung, die zusätzliche Dienstaufwandsentschädigung über den Mindestsatz hinaus auf 1.280€ anzuheben1 2. Laut Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik bekommen im Landkreis Weilheim-Schongau 90% der Menschen weniger als 4 200€ im Monat – der Landrat gehört damit zu den absoluten Spitzenverdienern im Landkreis3. Für uns als Linke ist es daher unverständlich, warum der Kreistag die Dienstaufwandsentschädigung über den Mindestsatz erhöht hat, gerade auch, wenn wir in den kommenden Jahren immer wieder hören werden, dass kein Geld da ist.
Über die weiteren Vorschläge wurde mit Verweis auf das Bürgerinformationssystem des Landratsamtes nicht angestimmt. Die Kreisrätin der Linken kündigte an, das Thema zu beobachten und falls nötig erneut einen Antrag einzubringen.
Quellen:
1) Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz KWBG, insbesondere Art. 45-46
2) Besoldungstabellen
3) Einkommensindikatoren für die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte des Bayerischen Landesamt für Statistik, die aktuellsten Zahlen sind von 2024
