Denkwürdiger Prozess am Amtsgericht Miesbach
Zwei antifaschistische Aktivisten wurden in Miesbach wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ verurteilt – trotz erkennbar friedlichen Protests gegen eine AfD-Veranstaltung. Der Fall wirft Fragen über Polizeigewalt, Versammlungsrecht und den Umgang mit Antifaschismus auf.
Am 5.11.2025 wurden zwei antifaschistische Aktivisten wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ zu einer Geldstrafe und zu einer Ermahnung verurteilt. Darüber staunten wir und ungefähr 15 andere Unterstützer im Gerichtssaal. Denn sie hätten freigesprochen werden müssen.
Gegenstand der Verhandlung war ein Vorfall am Rande einer angemeldeten Demonstration eines breiten Bündnisses gegen Rechtsextremismus aus den Landkreisen Miesbach und Rosenheim. Die beiden Angeklagten und sechs weitere Antifaschist_Innen waren auf dem Weg zum Haupteingang einer Veranstaltung der AfD Miesbach im „Fendlhof“. Dort versammelten sie sich spontan, um ein hör- und sehbares Zeichen für die Menschen zu setzen, die an den Securities vorbei zum Veranstaltungssaal gingen. Die angemeldete Demonstration wurde auf der gegenüberliegenden Seite einer Gemeindestraße auf der vom Eingang abgewandten Seite des Fendlhofs hinter Absperrgittern auf ca. 50 m² eingepfercht, damit die Rechtsradikalen ungestört in das ihnen zur Verfügung gestellte Luxusgebäude gehen konnten.
Die mutigen Antifaschist_Innen um die beiden Angeklagten sahen das nicht ein und machten mit Sprechchören und einem Transparent auf sich aufmerksam. Auf dem Transparent war „keine Handbreit dem Rechtsradikalismus“ zu lesen. Da die Gruppe nichts tat, außer friedlich und lautstark auf einem Parkplatz zu stehen, sollte von der Polizei nicht davon ausgegangen werden, dass nicht mit gewalttätigen Handlungen oder Übergriffen zu rechnen ist. Dennoch beschlossen die Polizisten nach ein paar halbherzigen Ermahnungen, die Gruppe tätlich anzugreifen und, wie es im Polizeichargon heißt, „direkten Zwang“ anzuwenden. Infolgedessen wurde einer der Angeklagten von einem massiv bewaffneten und gepanzerten Polizisten von hinten (!) zu Boden gerissen, so dass dieser, ob der nicht erwartbaren Härte der Gewalt, mit dem Kopf auf den Pflastersteinen aufschlug. Anstatt sich nun um den verletzten Demonstranten zu kümmern, zerrten ihn zwei Polizisten mit Schmerzgriffen vom Boden weg und führten ihn ab. Hier muss nochmal betont werden, dass ungefähr acht Demonstranten und circa 10 Polizisten anwesend waren. Polizisten haben üblicherweise eine Kampfausbildung und Schlagstöcke. Umso weniger kann man hier also von einer Gefährdungslage sprechen. Die unverhältnismäßige Gewalt lässt sich also nur durch zwei Schlüsse erklären: Schlecht ausgebildete Polizisten oder eine eventuell vorhandene Lust an roher Gewalt und Machtmissbrauch. Man weiß es nicht.
Das Transparent wurde den Aktivisten und Aktivistinnen weggenommen. Der verletzte Aktivist musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, wo später eine Gehirnerschütterung und mehrere Prellungen, unter anderem an der Schulter, festgestellt wurden. Leider war der Ort des Geschehens für die anderen Protestierenden nicht einsehbar. Diese fand, wie schon erwähnt, auf der Rückseite des Fendlhofs, in der buchstäblich letzten Ecke von Hausham, statt.
Der Fendlhof wurde von der Zimmerei Max Fendl gebaut und wird nun anscheinend genutzt, damit verfassungsfeindliche und faschistische Organisationen wie die AfD ihre menschenverachtende Hetze verbreiten können. Wir als Linke Miesbach sehen es als die Pflicht eines jeden Bürgers, sich gegen Faschismus zu positionieren und folglich der AfD keine Veranstaltungsräume zu überlassen.
Auch ansonsten lief die Demonstration und die Kundgebung sehr friedlich (und laut) ab. Dennoch wurde der Verletzte selbst und sein Bruder wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt. Der Prozess fand im Amtsgericht Miesbach statt.
Nach einer ergreifenden Erklärung der beiden Aktivisten, in der sie verlasen, dass sie sich von Polizeigewalt und staatlicher Willkür nicht einschüchtern ließen und immer weiter gegen Faschisten und Rechtsradikale kämpfen werden, solange es Ihnen möglich ist, begann der Prozess. (Erklärung siehe unten).
Die gewalttätigen Polizisten und ein höherer Polizeibeamter, der aber persönlich nicht vor Ort war, wurden als Zeugen geladen. Als Beweismittel diente ein Polizeivideo mit ungefähr fünf Minuten Länge. Zuerst trat der höhere Polizeibeamte auf, der zur Aussage brachte, dass er keine Kenntnis davon habe, wer am besagten Abend die Einsatzleitung hatte und verlauten ließ, von einem Krankenwagen und einem Krankenhausaufenthalt nichts gewusst zu haben. Des Weiteren verteidigte er das Vorgehen der Polizei.
Anschließend wurden zwei Polizisten der ZED Bad Aibling gehört. Sie wurden unter anderem zum räumlichen und zeitlichen Ablauf der Tat befragt, sowie zur Befehlskette und auf wessen Anweisung sie gehandelt hätten. Demnach geschah die Anwendung von „unmittelbarem Zwang“ (=rohe Gewalt) gegen die Demonstranten auf Befehl durch die Einsatzleitung via Funk. Unter anderem wurde gefragt, warum denn diese Gewalt angewendet wurde und auf welche Weise. Einer der beiden Polizisten verweigerte in diesem Zusammenhang die Aussage, nachdem er vom Richter nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er als Polizeibeamter die Aussage verweigern kann, um sich nicht selbst strafbar zu machen. Laut Polizisten war der Fehler der Aktivisten, sich nicht sofort vom Parkplatz entfernt zu haben und, Achtung jetzt kommt die Erklärung: Weil einer der Angeklagten Widerstand geleistet habe. Der Richter wollte wissen, woraus dieser Widerstand bestand. Die Antwort des Polizisten: „Aus dem Halten des Transparents, obwohl die Hand des Demonstrierenden nach unten gedrückt wurde.“
Aha. Und nun unsere Frage: Rechtfertigt das, den Demonstrierenden krankenhausreif zu prügeln?
Im Verlauf des Prozesses kam heraus, dass die Staatsanwältin das Polizeivideo vor dem Prozess nicht gesehen hatte. Es wurde nach den Zeugenaussagen im Gerichtssaal auf diversen Bildschirmen und einem Fernseher gezeigt. Zuerst wollte der Richter das Video vor den Zeugenaussagen zeigen. Erst durch den Einspruch von einem der Anwälte wurde das Video erst nach den Aussagen abgespielt, da der Zeuge dadurch beeinflusst werden könnte.
Die mediale Darbietung des Videos war lächerlich schlecht und unprofessionell. Es stockte ungefähr alle dreißig Sekunden, weil es von einer DVD abgespielt wurde (wahrscheinlich weil das Diskettenlaufwerk kaputt war und die DVD ins Faxgerät nicht reingepasst hat) und der Computer des Richters anscheinend schon sehr alt ist. Natürlich beeinträchtigte dies die Rezeption des Videos und dessen Aussagekraft. Die DVD wurde wiedergegeben, indem der Computerbildschirm des Richters auf dem Fernseher gespiegelt wurde. Hätte es nicht einen Hinweis von einem der Anwälte gegeben, hätte das gesamte Publikum anschließend die Gerichtsakte des Richters mitlesen können.
Es spart übrigens auch Steuergeld, wenn man nicht zwei Gerichtsdiener, eine Jugendhelferin, eine Staatsanwältin, einen Richter und eine Stenografin damit beschäftigt, nicht laufende Videos anzusehen.
Abgesehen davon war der „Tatbestand“ auf dem Polizeivideo sehr deutlich erkennbar. Inhalt des Videos war zusammengefasst: 6-8 Aktivist_Innen gehen Polizisten auf einem Parkplatz entgegen. Sie stellen sich nebeneinander und fangen an, Sprechchöre zu singen. Sie werden von der Polizei ermahnt sich zu entfernen. Sie breiten ein Transparent aus. Die Polizisten versuchen sie abzudrängen und fangen an, sie zu schubsen. Einer der Demonstrant_Innen wird hinterrücks zu Boden gerissen und schlägt mit dem Kopf auf. Sofort reißen die Polzisten ihn an den Armen wieder nach oben. Die Demonstrant_Innen laufen weg.
Im Gerichtssaal sagen die Polizisten aus, sie hätten die Gruppe mehrmals ermahnt und Platzverweise erteilt, was durch die Befehlskette so angewiesen wurde. Auf dem (ruckelnden) Video war das nicht hörbar.
Sehr wohl war hörbar, wie einer der Polizisten sagt: „Was soll der Kindergarten hier?“.
Im Kern stellt der Sachverhalt laut den beiden sehr versierten Anwälten der beiden Angeklagten eine spontane Versammlung dar, die laut Versammlungsrecht auch als solche zu werten ist. Das wäre die Rechtsgrundlage, nach derer die Polizisten handeln sollten. Demnach müsste nach Versammlungsrecht entschieden werden. Da hier aber nach Polizeirecht gehandelt wurde, ist die Handlung rechtswidrig. Widerstand gegen die Staatsgewalt kann somit nicht vorliegen, da dieser Tatbestand nach rechtswidrigen Handlungen nichtig ist.
Ebenso hätten somit keine Platzverweise erteilt werden dürfen, da nach Versammlungsrecht eine Spontanversammlung geschützt werden muss. Ferner machten die Anwälte durch Zeugenbefragungen klar, dass niemand benennen kann, woraus denn der vermeintliche Widerstand überhaupt bestanden haben könnte und es nie eine „abstrakte Gefährdungslage“ bestanden habe, da es keine direkte Konfrontation von Rechtsradikalen und den Aktivist_Innen der Kundgebung gegeben habe. Der Veranstaltungssaal im Fendlhof wurde von Securities und Polizei bewacht. Eine Versammlung oder Gegendemonstration von AfD-Wählern fand nicht statt. In den Fendlhof kam man nur mit Einladung.
Um ihre Argumentation zu untermauern, reichte einer der Anwälte ein Referenzurteil aus Regensburg ein. Im dort beschriebenen Prozess wurden die Angeklagten auf Grundlage dieser Gesetze, sprich auf Grundlage des durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsrechts, freigesprochen.
Der Richter räumte mehrmals ein, dass er sich mit dem Versammlungsrecht nicht so gut auskenne und der Anwalt ihm da anscheinend überlegen sei. Die Staatsanwältin folgte in ihrem Plädoyer nicht der Argumentation der Anwälte, sondern sah eine direkte Verbindung der angemeldeten Demonstration und der Spontanversammlung, der die Angeklagten beiwohnten. In ihrem Schlussplädoyer betonten die Anwälte jedoch, dass dies dem Sachbestand einer Spontanversammlung nicht widerspreche, da solche Zusammenhänge im Gesetzestext im Gesetzestext nicht erwähnt werden.
Nach den Plädoyers der Staats- bzw. Rechtsanwaltschaft zog sich der Richter kurz zurück und folgte der Argumentation der Staatsanwältin (die dem Verfassungsgesetz widerspricht).
Folglich wurden beide Angeklagten verurteilt, der Ältere der beiden Brüder, der bei dem Vorfall nicht verletzt wurde, zu einer Geldstrafe, der Jüngere nur zu einer Ermahnung, weil ihm von der Staatsanwältin „zu Gute gehalten“ wurde, dass er sich durch den Eingriff der Polizei verletzt habe. Wenns weiter nichts ist, können wir uns ja somit immer wieder von aggressiven Polizist_Innen die Schädel breitschlagen lassen, damit wir mit einer Ermahnung davon kommen. Vielen Dank für den Hinweis, Frau Staatsanwältin, keine weiteren Fragen.
Der Kreisverband der Linken Miesbach zeigt sich hiermit ausdrücklich solidarisch mit den Verurteilten. Dieser Prozess ist ein Zeugnis der tendenziösen Jurisdikative (es hätten seitens der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Polizisten eingeleitet werden müssen, da im Polizeivideo klar und deutlich erkennbar ist, wie sich der Demonstrant verletzt. Ermittlungen müssen nicht zu einer Verurteilung führen) und des Unvermögens der Polizei, in solchen Situationen adäquat zu reagieren. Adäquat soll hier heißen: 1. Ohne jemanden unnötig zu verletzen und 2. Dabei die Rechtssprechung zu beachten.
Die Linke KV Oberland fordert den Einsatz von geschultem Personal auf Demonstrationen, das unvorhersehbare Entwicklungen auf Versammlungen richtig bewerten kann und eine unvoreingenommene Justiz, die die Priorität daraufsetzt, Versammlungen und friedliche Demonstranten zu schützen und es unterlässt, diese zu verletzen. Wir sind ein friedlicher Landkreis in einem friedlichen Land. Der KV Oberland unterstützt antifaschistische Aktionen und den Widerstand gegen rechtsradikale Parteien und somit auch die verurteilten Antifaschisten.
Leonhard Leihkamm
für die Linke KV Oberland
Die Anfangserklärung der beiden Angeklagten nochmal zum Nachlesen:
Angeklagter 1:
Sehr geehrtes Gericht,
sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
liebe Zuschauer*innen,
wir stehen hier und heute vor Gericht, weil uns beiden vorgeworfen wird, bei Protesten gegen die AfD in Hausham Anfang diesen Jahres Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.
Die AfD veranstaltete im Fendlhof eine Informationsveranstaltung. Gegen diese formierte sich Protest, an welchem auch wir uns beteiligten. Im Folgenden möchten wir etwas genauer darauf eingehen, warum wir unseren Freitagabend damit verbracht haben, gegen die AfD zu protestieren.
Unter dem Titel „Deutschland zuerst“ lud die AfD einige ihrer bayerischen Spitzenpolitiker ins beschauliche Hausham ein, sprechen durften unter anderem Juri Kofner und Ingo Hahn. Längere Ausführungen zu den eingeladenen AfD-Politikern, deren Kontakten nach Russland, ihren rassistischen und menschenfeindlichen Aussagen und ihrer Verstrickung in das verschwörungsideologische Milieu möchten wir uns an dieser Stelle ersparen. Klar ist aber: Bei der AfD handelt es sich um eine zutiefst menschenverachtende und rassistische Partei!
Doch sind wir ehrlich: In einer Zeit, in der der deutsche Bundeskanzler Migrant*innen als Problem im Stadtbild bezeichnet, die Festung Europa immer noch tödlich ist, in der BRD über die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert wird und wir uns die Mieten nicht annähernd leisten können, darf es für uns als Antifaschist*innen nicht nur darum gehen, den „Status quo“ gegen die böse AfD zu verteidigen. Wir müssen für ein anderes – ein besseres – Morgen kämpfen! Ein Morgen ohne Ausbeutung und Unterdrückung, ohne Aufrüstung und Krieg, ohne Umweltzerstörung und Klimakatastrophe.
Angesichts der vielfältigen Krisen unserer Zeit und des Versagens des globalen Kapitalismus geht es uns wie dem Autor und Dichter Ronald M. Schernikau, der bereits vor vielen Jahren sagte: „Ich staune jedes Mal neu, wenn ich bemerke, dass jemand kein Kommunist ist. Der Kommunismus liegt so auf der Hand! Aber vielleicht haben die anderen keine Hand.“
Nun aber zurück zum Abend des 21.02. diesen Jahres: Ja, es ist richtig, dass wir an jenem Abend Widerstand geleistet haben – Widerstand gegen die AfD, Widerstand gegen den Faschismus, Widerstand gegen eine Gesellschaft der Kälte und der Spaltung.
Wieder einmal aufs Neue trafen wir in Hausham auf die Beamt*innen der ZED Bad Aibling. Es ist nicht das erste Mal, dass die Einsatzkräfte durch ihr brutales – und offensichtlich widerrechtliches – Vorgehen gegen Antifaschis*tinnen auffallen.
Ich möchte gerne von einer früheren „Bekanntschaft“ mit einigen Beamten dieser Einheit berichten. Am 30.11. protestierte ich in Grassau gegen eine AfD-Veranstaltung. Dort wurde ich brutal festgenommen, mein Kopf schlug bei der Festnahme gegen eine Hauswand, und ich ging – vermutlich – ohnmächtig zu Boden. Was folgte, war ein langwieriger Gerichtsprozess, offensichtlich falsche Aussagen der Beamten und schließlich ein Freispruch.
Doch ich wurde nicht freigesprochen, weil die beiden als Zeugen geladenen Beamten, von denen übrigens einer hier und heute aussagen wird, die Wahrheit gesagt haben. Ich wurde freigesprochen, weil die nur wenige Sekunden dauernde Festnahme auf einem von der Polizei selbst gefilmten Video zu sehen ist.
Ich habe es damals erlebt, wir erleben es heute wieder: Die Polizei prügelt auf friedliche Antifaschist*innen ein, doch vor Gericht landen – wie nicht anders zu erwarten – nicht die Gewalttäter in Uniform, sondern junge Antifaschist*innen!
Angeklagter 2:
Sehr geehrtes Gericht,
sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
liebe Zuschauer*innen,
Bei den Protesten in Hausham wurde ich von den Beamt*innen krankenhausreif geschlagen und musste mit dem Krankenwagen abgeholt werden.
Dass ich nun hier sitze, während die beteiligten Beamt*innen keine Konsequenzen zu erwarten haben, ist leider kein Zufall.
In solchen Fällen wird regelmäßig versucht, polizeiliche Gewalt durch den Vorwurf des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ nachträglich zu legitimieren.
Dadurch erscheinen die Ereignisse in der Polizeistatistik als Angriff auf Polizeikräfte, obwohl die Gewalt in Wirklichkeit von der Polizei ausgegangen ist.
Das verzerrt die öffentliche Wahrnehmung und schützt diejenigen, die ihre Macht missbrauchen.
Solche Fälle sind keine Ausnahmen. Polizeigewalt – besonders gegen politische Aktivist*innen oder marginalisierte Menschen – ist in Deutschland Realität, und sie trifft einige härter als andere.
Rassistische Polizeigewalt ist ein strukturelles Problem.
Namen wie Oury Jalloh, der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, oder Mouhamed Dramé, der 2022 in Dortmund von der Polizei erschossen wurde, stehen stellvertretend für eine lange Reihe von Fällen, in denen Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder sozialen Stellung Opfer tödlicher Polizeigewalt wurden.
Diese Menschen können heute nicht mehr selbst erzählen, was passiert ist.
In den meisten Fällen bleiben die Verantwortlichen straffrei – während die Opfer oder ihre Angehörigen jahrelang um Aufklärung kämpfen müssen.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird dadurch nicht von jenen beschädigt, die auf diese Missstände aufmerksam machen, sondern von denen, die sie verschweigen oder decken.
Ich sehe mich nicht als Opfer, sondern als Teil einer Bewegung, die solche Zustände nicht hinnehmen will.
Ich werde mich nicht einschüchtern lassen, auch wenn Verfahren wie dieses genau das bezwecken sollen.
Ich werde weiterhin gegen Faschismus, Rassismus und staatliche Willkür eintreten – auf der Straße, in Versammlungen und überall dort, wo Unrecht sichtbar werden muss.
Weil Wegsehen keine Option ist.
Weil Solidarität stärker ist als Angst.
Und weil eine gerechte Gesellschaft nur entstehen kann, wenn Menschen bereit sind, für sie einzustehen.
Hoch die internationale Solidarität.
