Aufstellungsversammlung: Kommunalwahlen 2020 in Weilheim-Schongau
Liebe Genossinnen und Genossen!
Liebe Freundinnen und Freunde!
Wir haben bei den Kommunalwahlen 2020 in Bayern aufgrund vorhergegangener Wahlergebnisse die einmalige Möglichkeit ohne vorherige Sammlung von Unterstützungsunterschriften zu kandidieren. Daher bitten wir Euch alle eindringlich um Eure Unterstützung.
Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE Oberland lädt daher herzlich zur Nominierungsversammlung für eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen des Kreistages, sowie der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlen zum Landrat bzw. zur Landrätin im Landkreis Weilheim – Schongau für die Partei DIE LINKE ein.
Die Wahlkreisversammlung findet statt:
am Di, 03.12.2019
um 19:30 Uhr
Gasthof zur Post, Ludwigstraße 1, 82380 Peißenberg
Mitfahrgelegenheiten können wir organisieren – bitte rechtzeitig bei mir anrufen und ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen oder rechtzeitig per email melden. Telefonnummer und email – Adresse siehe oben.
Ihr könnt auch gerne interessierte Freunde oder Bekannte mitbringen!
Vorläufige Tagesordnung:
1. Konstituierung der Versammlung
2. Wahl einer Wahlkreisliste für die Wahlen zum Kreistag Weilheim - Schongau
3. Wahl einer/eines Kandidat*in zum Landrat bzw. zur Landrätin
4. Nominierung einer/eines Beauftragten für den Wahlvorschlag sowie Stellvertretung
5. Nominierung von zwei Wahlberechtigten zur Unterzeichnung der Niederschrift
6. Verschiedenes
Wichtiger Hinweis zur Versammlung:
Bitte bringt euren Personalausweis oder Pass mit zur Versammlung.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE, die am Tag der Versammlung:
1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Dies wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Ausnahmen werden nur nach Vorlage einer amtlichen Bescheinigung („Wahlschein“) erteilt.
Wählbar ist jede Person, die am 15.3.2020
1. Unionsbürger ist
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens drei Monaten im Landkreis Weilheim - Schongau Erst- oder Nebenwohnsitz hat.
Menschen ohne Meldeadresse und ohne festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. Obdachlose) sind stimmberechtigt und wählbar, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlkreis nachweisen können.
Mit solidarischen Grüßen
für den Kreisvorstand
Rolf Podlewski
Schatzmeister
DIE LINKE Oberland